Von Sturmschäden und Windstärken
Ob ein Versicherungsvertrag hält was er verspricht, z.B. nach einem Sturmschaden, erfahren viele Kunden erst im Leistungsfall – manchmal mit einer unangenehmen Überraschung. Denn nicht immer ist eine wetterbedingte Luftbewegung auch ein Sturm.